Inhalt: Nautisches Büro
Das nautische Büro ist stark der Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet. d.h. es arbeitet eng mit der Seeschifffahrt, deren Agenten, den Kapitänen den Hafenbehörden, den Lotsen, der Wasserschutzpolizei, Verwaltungen, der Sportschifffahrt und anderen Institutionen wie z.B. DGzRS, BSH, Seefahrtsschulen, Feuerwehr, Sonderstellen des Bundes, Fischereiverbänden zusammen. Voraussetzungen hierfür sind ausgezeichnete Kenntnisse hinsichtlich der Seeschifffahrt und der Seeschifffahrtsstrasse Weser erforderlich.
Zur Aufgabenerledigung ist das Nautische Büro mit dem Leiter und zwei Mitarbeitern besetzt.
Die Grundlage für alle Handlungen bilden die KVR, die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO, die Anlaufbedingungsverorordnung, die Schiffsicherheitsverordnung und der SOLAS-Vertrag, die Lotsverordnung, das Wasserstraßengesetz, die Gefahrengutverordnung, die Schiffsbesetzungsordnung und Patentvorschriften, die Binnenschifffahrtsgesetze und -verordnungen (Patentverordnungen, Schiffsuntersuchungsverordnungen, Verordnung über Schifferdienstbücher, Fährverordnungen, Radarschifferzeugnisse, Gefahrengutverordnungen ADNR). Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Verfügungen werden praxisgerecht umgesetzt um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten.
Der Leiter des nautischen Büros veranlasst Maßnahmen bei Kollisionen, Ölverschmutzungen, Wracksicherungen, ggf. Beseitigungen von Verkehrshindernissen.
Bergung in der Außenweser
Für das Wasser - und Schifffahrtsamt werden gegenüber der Schifffahrt die rechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Schadensersatzforderungen, wahrgenommen.
Peilpläne werden auf vorhandene Wassertiefen in Bezug auf tiefgehende Schiffe bzw. erforderliche Veränderungen der Fahrwasserzeichen oder Baggerungen ausgewertet.
Für außergewöhnliche Schiffsverkehre, wie tiefgehende oder übergroße Fahrzeuge, Schleppverbände und Veranstaltungen wie Regatten, die die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen können, werden schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen, Befreiungen und ggf. Verfügungen herausgegeben und an alle betroffenen Stellen und Behörden verteilt und überwacht.
Schlepperverband
Übergroße Fahrzeuge
Intern wird der Einsatz der WSA-Wasserfahrzeuge geregelt, sowie Personal eingesetzt und Ausrüstung beschafft.
Der Leiter des nautischen Büros nimmt an den Prüfungen von See- und Hafenlotsen teil.
Schifferdienstbücher werden geprüft oder neue ausgestellt und mit der Dienststellung des Besatzungsmitgliedes verglichen.
Sportboote werden registriert, Charterboote überprüft und zertifiziert.